Datenschutz und Schweigepflicht

Entsprechend der gesetzlichen Schweigepflicht nach §203 Strafgesetzbuch sind Hebammen zum vertraulichen Umgang mit den sensiblen Gesundheitsdaten Ihrer Betreuten verpflichtet und haben dafür zu sorgen, dass die Ihnen anvertrauten Daten nicht von Dritten gelesen werden können. Andernfalls drohen Bußgeld- und Strafverfahren, die zu Haft oder Berufsverbot führen können. Die Schweigepflicht kann nicht durch Verträge mit Dritten umgangen werden.

Sehr umfangreiche Vorschriften befassen sich in §11 Bundesdatenschutzgesetz mit der Auftragsdatenverarbeitung. Danach sind Sie zur gewissenhaften Auswahl Ihres Dienstleisters verpflichtet. Ferner müssen Sie sich als Auftraggeber regelmäßig von der Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen überzeugen und die Ergebnisse dokumentieren. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder. Das betrifft alle Online-Dienste wie den Daten-VersandService, den Express-ZahlungsService und die Online-Datensicherung, aber auch die HebRech App.

Datenschutz ist uns wichtig!

Wir haben unser Unternehmen durch umfangreiche Gutachten prüfen lassen. So können Sie mit den Zertifikaten für das HebRech ServiceCenter und der HebRech App leicht nachweisen, dass die Einhaltung Ihrer gesetzlichen Pflichten bereits durch eine unabhängige Instanz geprüft wurde und vermeiden unnötige Risiken