Freiberufliche Hebammen, die ihre Leistungen mit Krankenkassen abrechnen möchten, sind seit 2015 zur Einführung eines Qualitätsmanagement-Systems verpflichtet. Dafür müssen sie eine Einführung in QM nachweisen, ein individuelles QM-Handbuch erstellen und ein internes Audit durchführen.
Vieles von dem, was Sie nachweisen müssen, gehört schon lange zu Ihrem Hebammenalltag. Anderes hilft Ihnen, den Erfolg Ihrer Tätigkeit zu dokumentieren, Prozesse zu verbessern und Rechtssicherheit zu schaffen. Wir unterstützen Sie dabei mit Software und Services, die Sie bei jedem Schritt in Ihr persönliches QM-System begleiten. Unkompliziert, kompetent und rechtssicher.
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