Versichertenbestätigung ab 01.11.2025 – so füllst du sie richtig aus

Praktische Tipps, um Rückläufer zu vermeiden

Mit der neuen Gebührenordnung hat sich auch die Quittierung von Leistungen auf der Versichertenbestätigung geändert. In der Praxis sehen wir aktuell viele Rückfragen – nicht, weil etwas kompliziert wäre, sondern weil noch nach dem alten Muster gearbeitet wird. 

Das Wichtigste zuerst 

Für Leistungen ab dem 01.11.2025 gilt: 
Bitte keine Kreuze mehr setzen. 

Stattdessen wird bei den neuen fünfstelligen Gebührenpositionen die letzte Ziffer der Leistungsart auf der Versichertenbestätigung eingetragen. 

Diese Ziffern gibt es 

Die eingetragene Ziffer steht für die Art der Leistung: 

  • 0 – keine Spezifikation
  • 1 – aufsuchend
  • 2 – nicht-aufsuchend
  • 3 – Videobetreuung
  • 4 – Telefonkurzberatung
  • 5 – Beleghebamme
  • 6 – Selbstlerneinheit (bei Kursen) 

Bitte trage nur die passende Ziffer (1–6) ein – nicht ankreuzen, nicht kombinieren. 

Besonderer Hinweis zu Telefonkurzberatungen 

Telefonkurzberatungen müssen weiterhin von der betreuten Person quittiert werden

Das betrifft: 

  • 10104 in der Schwangerschaft
  • 30104, 30304, 30404, 30504, 30604 im Wochenbett 

Warum das so wichtig ist 

Falsch ausgefüllte Versichertenbestätigungen führen häufig zu: 

  • Rückfragen der Kostenträger
  • Verzögerungen bei der Abrechnung
  • zusätzlichem Aufwand für dich 

Unser Tipp: 
Nimm dir beim Ausfüllen ein paar Minuten zusätzlich. Diese kleine Änderung spart dir später Zeit, Nerven und unnötige Korrekturen. 

Wenn du unsicher bist oder Fragen hast: Wir unterstützen dich gerne – persönlich und praxisnah. Du erreichst uns telefonisch über unsere hebrech-Hotline 0721-680788-0 oder per E-Mail an infohebrechde.

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