Jahreswechsel & Abrechnung – einmal sortiert, viele Fehler gespart

Mache jetzt den Abrechnungs-Check

Der Januar fühlt sich oft wie eine Zwischenwelt an: Das neue Jahr ist da, der Alltag läuft wieder an – und gleichzeitig hängen noch ein paar offene Punkte aus dem letzten Jahr hinterher.

Gerade bei der Abrechnung lohnt sich jetzt ein kurzer, ehrlicher Check:

  • Sind wirklich alle Leistungen aus 2025 abgerechnet?
  • Gibt es laufende Betreuungen, die ins neue Jahr übernommen werden müssen?
  • Liegt noch etwas „auf Halde“, weil im Dezember einfach die Zeit gefehlt hat?

Gut zu wissen:
Leistungen aus 2025 kannst du noch bis zum 30. Juni 2026 bei der Krankenkasse einreichen.
Aber: Je früher, desto besser. Alles ist noch präsent, Rückfragen lassen sich leichter klären – und nichts geht unter.

Wichtig für 2025: Neue Gebührenordnung

Leistungen bis einschließlich 30.10.2025 und Leistungen ab dem 01.11.2025 müssen klar getrennt werden.

Das heißt konkret:

  • „Alte“ Leistungen → alte Abrechnungsbögen
  • „Neue“ Leistungen → neue Abrechnungsbögen
  • Nicht mischen → neu nicht auf alt, alt nicht auf neu

Unsere Erfahrung:
Die meisten Abrechnungsfehler entstehen nicht aus Unwissen, sondern aus Zeitmangel.
Wer sich jetzt im Januar einmal bewusst sortiert, spart sich später Korrekturen, Rückläufer und unnötige Rückfragen.

Du bist noch nicht Kund:in und interessierst dich für unsere Abrechnung? Gerne berät dich unser Hebammenteam, wenn du Fragen zum Thema Abrechnung hast. Buche hier deinen Termin zur kostenlosen Videoberatung. Als Bestandskund:in erreichst du uns telefonisch über unsere hebrech-Hotline 0721-680788-0 oder per E-Mail an infohebrechde.  

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