
Zum 01. April 2026 trat eine Änderungsvereinbarung zum Hebammenhilfevertrag in Kraft. Besonders im ambulanten Bereich ergeben sich daraus spürbare Erleichterungen für deinen Berufsalltag.
Wir haben die wichtigsten Änderungen für dich kompakt zusammengefasst:
Für telefonische Kurzberatungen ist ab dem 01.04.2026 keine Unterschrift mehr erforderlich. Die Leistung wird jedoch weiterhin wie gewohnt auf der Versichertenbestätigung dokumentiert.
Die Materialpauschale „Entnahme Körpermaterial (Frau)“ wurde ergänzt und kann einmalig im Wochenbett abgerechnet werden.
Die Versichertenbestätigungen / Bögen werden zum 01.07.2026 überarbeitet. Wichtig für dich:
Für Dienst-Beleghebammen wird die bisherige 1:1 Pauschale zu einem Zuschlag. Der Zuschlag für eine 1:1-Betreuung wird nun auch dann gewährt, wenn:
Ungeplante Hilfeleistungen zur Abklärung eines akuten Behandlungsbedarfs bei einer ambulant erscheinenden Frau im Kreißsaal können künftig abgerechnet werden:
Außerdem wichtig: Bei Fehlgeburten muss die Geburtszeit weiterhin im Feld „Begründung und Vermerke“ dokumentiert werden, da hierfür kein eigenes Feld vorgesehen ist.
Den vollständigen Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SBG V findest du auch jederzeit hier.

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