Änderungen im Hebammenhilfevertrag ab 01.04.2026

Alle Informationen zu den Änderungen im Überblick

Zum 01. April 2026 trat eine Änderungsvereinbarung zum Hebammenhilfevertrag in Kraft. Besonders im ambulanten Bereich ergeben sich daraus spürbare Erleichterungen für deinen Berufsalltag.  

Wir haben die wichtigsten Änderungen für dich kompakt zusammengefasst: 

  • Veröffentlicht:
  • Zuletzt aktualisiert:
  • News
  • 2 Min. Lesezeit

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Telefonische Kurzberatungen ohne Unterschrift 

Für telefonische Kurzberatungen ist ab dem 01.04.2026 keine Unterschrift mehr erforderlich. Die Leistung wird jedoch weiterhin wie gewohnt auf der Versichertenbestätigung dokumentiert.
 

Neue Materialpauschale im Wochenbett 

Die Materialpauschale „Entnahme Körpermaterial (Frau)“ wurde ergänzt und kann einmalig im Wochenbett abgerechnet werden.

 

Anpassung der Versichertenbestätigung

Die Versichertenbestätigungen / Bögen werden zum 01.07.2026 überarbeitet. Wichtig für dich: 

  • In der Übergangszeit vom 01.04. bis 30.06.2026 können beide Varianten – die bisherigen und die neuen Bögen – verwendet werden. Ab dem 01.07.2026 dürfen ausschließlich die neuen Bögen verwendet werden. Besonderheit für Dienst-Beleghebammen: Dies gilt nur, sofern nicht die neuen Leistungen 109X5 oder 110X5 erbracht und quittiert werden.
  • Laufende Betreuungen müssen in der Übergangszeit nicht zwingend auf die neuen Bögen umgestellt werden.

 

Lockerung beim 1:1-Zuschlag 

Für Dienst-Beleghebammen wird die bisherige 1:1 Pauschale zu einem Zuschlag. Der Zuschlag für eine 1:1-Betreuung wird nun auch dann gewährt, wenn: 

  • es zu einem einmaligen Hebammenwechsel (z. B. Dienstwechsel) kommt oder
  • die Gebärende weniger als zwei Stunden vor der Geburt im Kreißsaal erscheint. 

 

Für Dienst-Beleghebammen: Neue abrechenbare Hilfeleistung zur Abklärung eines akuten Behandlungsbedarfs bei einer ambulant erscheinenden Betreuten im Kreißsaal 

Ungeplante Hilfeleistungen zur Abklärung eines akuten Behandlungsbedarfs bei einer ambulant erscheinenden Frau im Kreißsaal können künftig abgerechnet werden: 

  • vorgesehen sind 30 Minuten Betreuungszeit,
  • eine Verlängerung ist mit ärztlicher Anordnung möglich,
  • die Leistungen werden ebenfalls zwischen Hilfeleistung und Überwachung unterschieden, abhängig von der Anzahl der parallel betreuten Frauen,
  • die Regelung ist befristet bis 31.12.2027. 

 

Außerdem wichtig: Bei Fehlgeburten muss die Geburtszeit weiterhin im Feld „Begründung und Vermerke“ dokumentiert werden, da hierfür kein eigenes Feld vorgesehen ist.  

 

Unsere Unterstützung für dich 
  • Die aktualisierten Abrechnungsbögen stehen dir seit dem 01.04.2026 digital zur Verfügung. Schreib uns dazu gerne eine E-Mail an infohebrechde und wir senden dir die benötigten Bögen zu.
  • Gedruckte Bögen erhalten unsere Kundinnen mit der Abrechnungsdienstleistung Basistarif ab dem 01.05.2026 per Post automatisch zugesendet. Solltest du dazu Fragen haben, wende dich an unseren Kundenservice, telefonisch erreichbar über unsere Hotline 0721-680788-0.

 

Den vollständigen Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SBG V findest du auch jederzeit hier.

opta data

Über opta data: Seit 50 Jahren entwickeln wir passgenaue Services und digitale Lösungen für den betrieblichen Alltag in verschiedensten Bereichen des Gesundheitswesens. Als Innovationsführer treiben wir Wandel und Veränderungen mit neuen Ideen voran. Als aktiver Gestalter der Digitalisierung unterstützen wir Kund:innen und weitere Akteur:innen im Gesundheitswesen dabei, ihre Pläne zu verwirklichen.