In Schleswig-Holstein gilt seit 29. April 2011 eine neue Privat-GebO, die sich am jeweils aktuellen Kassen-Gebührenvertrag orientiert. Gebühren und Wegegelder können bis zum 2-fachen Satz abgerechnet werden. Der Faktor für die Auslagen ist unklar, in HebRech wird der 1-fache Satz vorgeschlagen.
Vor dem 29. April 2011 bezogen sich die Gebühren auf die HebGV vom 24.07.2004, mit bis zum 2-fachen Satz für Gebühren und 1-fachem Satz für Wegegelder.
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