Rechnungskürzung bei Arzneimitteln durch AOK Niedersachsen AOK kürzt Rechnungen wegen angeblich falscher Positionsnummern für Arzneimittel.
Laut Gebührenvertrag gibt es für Arzneimittel mehrere spezielle Wirkstoffgruppen, für die besondere Beschränkungen gelten (Packungsgröße, usw).
Wenn Sie in HebRech ein neues (allopathisches) Arzneimittel anlegen, werden Sie aufgefordert, dieses Arzneimittel einer entsprechenden Wirkstoffgruppe zuzuordnen. Falls sich dieses Arzneimittel keiner der speziellen Wirkstoffgruppen zuordnen lässt, wählen Sie sonstige allopathische Arznei.
Die Positionsnummern 5000 bis 8000 sind nicht im Gebührenvertrag definiert, sondern in der Technischen Anlage. Daher gelten diese Nummern ausschließlich für elektronsiche Rechnungen! Bei Papierrechnungen muss bei Arzneimitteln keine Nummer angegeben werden.
Beim Erstellen des Datensatzes überträgt HebRech automatisch die korrekte Positionsnummer zur gewählten Wirkstoffgruppe. Bei "sonstige allopathische Arznei" wird entsprechend der Vorgaben der Krankenkassen die Ziffer 8000 übertragen (Positionsnummernverzeichnis der Technischen Anlage).
Leider steht im Positionsnummernverzeichnis der Technischen Anlage ein Zusatz:
"8000 Sonstige Auslagen: Mit dieser Gebührenziffer sind Auslagen abzurechnen, die nicht in den Positionen 5000 bis 6200 beschrieben sind. Die Auslagen werden zwischen Krankenkassen und Hebammen vereinbart."
Ich habe den DHV schon mehrfach auf diese Abweichung vom Vertrag aufmerksam gemacht.
Sollten Sie das Gefühl haben, dass Ihre Rechnung unberechtigterweise gekürzt wurde, empfehlen wir Rechtsschritte einzuleiten. Ein guter Ansprechpartner ist sicherlich Ihr Berufsverband, der die Grundlagen des Gebührenvertrags kennt und über eine Rechtsstelle verfügt.
Eine Diskussion zu diesem Thema finden Sie in unserem Forum unter http://www.hebrech.de/forum2/1/41723s0/
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