Verjährung von Rechnungen?

Wann beginnt die Verjährungsfrist bei Rechnungen von Hebammen? Unter Verjährung versteht man den Zeitraum, nach dem ein Rechnungsempfänger die Begleichung einer Rechnung verweigern kann.

- Privatrechnungen:
Die Verjährung wurde in der Neufassung des BGB seit 1.1.2002 neu geregelt. Sie beträgt drei Jahre und beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Leistung erbracht wurde. (Die neue Verjährungsfrist gilt für alle Ansprüche, die am 1.1.2002 bestanden und noch nicht verjährt sind. Im alten Recht bis 31.12.2001 betrug die Verjährungsfrist für Privatrechnungen nur zwei Jahre.)

- Kassenrechnungen:
Die Verjährungsfrist beträgt vier Jahre gemäß Urteil des Bundessozialgerichts vom 12.5.2005,
Aktenzeichen B 3 KR 32/04 R
(Quelle: Hebammenforum 9/2005 S. 681)


Grundsätzlich: Es ist unerheblich, wann die Rechnung erstellt wurde, es zählt stets das Leistungsdatum. Die Verjährungsfrist kann unterbrochen werden durch
- ein gerichtliches Mahnverfahren oder
- Teilzahlungen oder
- Anerkennung


Hinweis: Es ist zur Zeit noch nicht endgültig geklärt, wie sich der neue Gebührenvertrag seit 1.8.2007 auf die Verjährungsfrist auswirkt.

----------------------------------------------------------------------
Weitere Erläuterungen zu vorherigen Rechtsmeinungen:
Durch die Neufassung des SGB im Jahre 2001 war die Verjährung von Kassenrechnungen nicht mehr eindeutig geregelt. Es gab zwei Unterschiedliche Rechtsmeinungen. Inzwischen ist klar, dass o.g. Regelungen gelten.

Meinung 1: Die Verjährung ist im Sozialgesetzbuch geregelt und beträgt vier Jahre und beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Leistung erbracht wurde (§45 SGB I).
Soz.Gericht München, AZ S 47 KR 1475/04 vom 9.3.2005;
Soz.Gericht München,AZ S 19 KR 1023/01 vom 16.1.2003;
Soz.Gericht Dortmund, AZ S 44 KR 268/00 vom 29.11.2001

Meinung 2: Die Verjährung ist im BGB geregelt und ist identisch mit den Regelungen von Privatrechnungen, drei Jahre.
Soz.Gericht Karlsruhe, 14.2.05, AZ S 3 KR 4.448/04
Soz.Gericht Augsburg, Gerichtsschreiben vom 4.11.2004
Quelle und ausführliche Infos: hebammen forum 12/2004, Seite 883)


Quelle und ausführliche Infos:
hebammen forum 5/2005, S.361
hebammen forum 12/2004, S.883
hebammen forum 4/2003, S.251
hebammen forum 5/2002, S.327
hebammen forum 2/2002, S.104