Nur Hebammen, die dem Vertrag beigetreten sind, können ihre Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen. Maßgeblich ist das Datum der Leistungserbringung, nicht das Rechnungsdatum. Sie sollten also dem Vertrag beigetreten sein, bevor Sie die ersten Leistungen erbringen.
Der Vertrag hat automatisch Rechtswirkung für alle Mitglieder der Berufsverbände DHV und BfHD. Zum Nachweis der Mitgliedschaft gegenüber den Krankenkassen benötigt Ihr Berufsverband folgende Unterlagen:
Das Abfrageformular schickt Ihnen der Verband zu. Falls es Ihnen nicht vorliegt, können Sie es sich auch hier ausdrucken.
Hebammen, die nicht Mitglied eines Verbandes sind, können direkt beim GKV-Spitzenverband beitreten.
Dazu müssen folgende Unterlagen an den GKV-Spitzenverband geschickt werden:
Adresse des GKV-Spitzenverbandes
GKV-Spitzenverband
Abteilung Ambulante Versorgung
Bereich Hebammen
Mittelstr. 51
10117 Berlin
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.gkv-spitzenverband.de.
Suche • Rechtliche Hinweise • Datenschutzerklärung • Kontakt • Impressum |