Die AOK Bayern und der Bayerische Hebammen-Landesverband haben die Vereinbarung "Modellprojekt zur zeitlichen Ausweitung der Hebammenbetreuung" geschlossen. Darin wird die Wochenbettbetreuung (aufsuchend und mittels Kommunikationsmedium) bis zum Ablauf von sechs Monaten ausgedehnt. Die Anzahl der möglichen Leistungen bleibt dabei unverändert bei 16. Am Ende dieses Zeitraums ist ein zusätzlicher Befragungsbesuch möglich.
Die Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt und zur besseren Lesbarkeit redaktionell angepasst. Juristisch maßgeblich ist der Original-Gesetzestext.
Vereinbarung zu den Abrechnungsmodalitäten des "Modellprojektes mit Evaluation zur zeitlichen Ausweitung der hebammenbetreuung"
zwischen
dem Bayerischen Hebammen-Landesverband, Herzog-Georgen-Str. 2,
83435 Bad Reichenhall
- einerseits -
und
der AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Carl-Wery-Str. 28, 81739 München
- andererseits -
Für die Abrechnungsmodalitäten der zusätzlichen Leistungen aus dem "Modellprojekt zur zeitlichen Ausweitung der Hebammenbetreuung“ gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie in den Anlagen 1 + 2 zum Vertrag nach § 134a SGB V. Abweichendes ist wie nachfolgend beschrieben und vereinbart:
1. Die Leistungen nach dem Modellprojekt können Hebammen mit Praxissitz im Bezirk Unterfranken abrechnen.
2. Die Leistungen der Kontrollgruppe (maximal ein Befragungsbesuch am Ende des 6. Monats) können Hebammen mit Praxissitz in Niederbayern abrechen. Sofern im Bezirk Unterfranken die Leistungen der aufsuchenden Wochenbettbetreuung für die teilnehmenden Hebammen bereits ausgeschöpft sind, kann ein zusätzlicher Befragungsbesuch am Ende des Zeitraums abgerechnet werden.
3. Die Abrechnung erfolgt in einer gesonderten Rechnung.
4. Der Abrechnung wird die Versichertenbestätigung analog des § 4 der Anlage 1 (Hebammengebührenvereinbarung) des Vertrages nach § 134a SGB V beigelegt.
5. Die Abrechnung erfolgt über DTA-Verfahren. Für die Abrechnung der zusätzlichen Leistungen nach Ablauf der 8. Woche ist zwingend der Abrechnungscode / das Tarfkennzeichen 50 02 000 für die AOK Bayern zu verwenden. Papierunterlagen sind mit dem Vermerk "Modellprojekt" entsprechend zu kennzeichnen.
6. Für die Abrechnung der zusätzlichen, über die rechtswirksam vereinbarte Frist von 8 Wochen bis zu 6 Monaten hinausgehenden Leistungen, werden die folgenden Gebührenpositionen analog der jeweils gültigen Hebammen-Vergütungsvereinbarung verwendet. Dabei darf die Höchstzahl der Leistungen nach Abschnitt C. Unterpunkt c) der Hebammen-Vergütungsvereinbarung nicht überschritten werden. Dies ist auch bei einem Wechsel der Hebamme zu beachten.
1800 | Aufsuchende Wochenbettbetreuung bei der Wöchnerin nach der Geburt | 27,00 € |
| 1810 | Aufsuchende Wochenbettbetreuung bei der Wöchnerin nach der Geburt mit Nacht/Wochenendzuschlag | 32,40 € |
| 2100 | Aufsuchende Wochenbettbetreuung in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung | 22,00 € |
| 2110 | Aufsuchende Wochenbettbetreuung in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung mit Nacht/Wochenendzuschlag | 26,40 € |
| 2200 | Zuschlag Wochenbettbetreuung von Zwillingen oder mehr Kindern nach Positionen 1800 bis 2110 | 9,30 € |
| 2300 | Beratung der Wöchnerin mittels Kommunikationsmedium | 5,10 € |
| 3000 | Wegegeld bei einer Entfernung von nicht mehr als zwei Kilometern zwischen der Wohnung oder Praxis der Hebamme und der Stelle der Leistung bei Tag | 1,68 € |
| 3100 | Wegegeld bei einer Entfernung von nicht mehr als zwei Kilometern zwischen der Wohnung oder Praxis der Hebamme und der Stelle der Leistung bei Nacht | 2,38 € |
| 3200 | Wegegeld bei einer Entfernung von mehr als zwei Kilometern zwischen der Wohnung oder Praxis der Hebamme und der Stelle der Leistung bei Tag, je zurückgelegten Kilometer | 0,59 € |
| 3300 | Wegegeld bei einer Entfernung von mehr als zwei Kilometern zwischen der Wohnung oder Praxis der Hebamme und der Stelle der Leistung bei Nacht, je zurückgelegten Kilometer | 0,81 € |
7. Die Abrechnung erfolgt zeitnah und einmalig nach dem Ende des 6. Monats nach der Geburt.
8. Diese Vereinbarung gilt für den Zeitraum vom 01.11.2010 bis 31.10.2012 (Geburten ab 01.11.2010 bis 30.04.2012).
9. Die Hebamme ist zur Mitarbeit an der Evaluation verpflichtet.
10. Der Hebammenverband teilt der AOK Bayern die teilnehmenden Hebammen in einer Liste mit.
Die Liste enthält die folgenden Angaben:
Hebamme | Hebamme | Str.* | PLZ | Ort | Tel. | opt.: | IK d. Heb.* | Maja-Weiterb. |
München, den 28.12.2010
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