AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Softwarebüro Zimmermann

1. Geltungsbereich

a) Das Softwarebüro Zimmermann, Pforzheimer Straße 15, 76227 Karlsruhe,
erbringt seine Leistungen auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) an Hebammen, Hebammenpraxen und Entbindungspfleger (nachfolgend „Hebammen“). Die AGB ergänzen dabei die Regelungen des auf die jeweilige Leistung bezogenen Bestellformulars.

b) Zu den angebotenen Leistungen zählen insbesondere

  • die HebRech-Software (zum Kauf oder zur Miete),
  • die Software-Wartung (Updates, Hotline, Online-Datensicherung),
  • der Daten-VersandService,
  • der Express-ZahlungsService,
  • weitere Software wie dakotale,
  • Hardware wie Kartenlesegeräte und
  • Seminare.

2. Nutzungsrechte an Software

a) Die im Rahmen bestimmter Leistungen überlassene Software ist urheberrechtsfähig. Alle Rechte an der Software stehen im Verhältnis zur Hebamme ausschließlich dem Softwarebüro Zimmermann zu. Soweit die Rechte an der Software Dritten zustehen, hat das Softwarebüro Zimmermann die Befugnis, der Hebamme die nach diesem Vertrag vereinbarten Rechte einzuräumen. Die Hebamme erhält einfache Nutzungsrechte am Objektcode, welcher zum Betrieb der Software nötig ist, nicht aber am Quellcode.

b) Die Software ist erst nach Eingabe eines Lizenzcodes voll funktionsfähig. Diesen Lizenzcode erhält die Hebamme zusammen mit ihrer Rechnung. Der Lizenzcode verknüpft die Software mit dem Namen der Hebamme oder ihrer Praxis. Dieser Name wird in die Software eingetragen und findet sich auch auf allen Ausdrucken sowie in den gespeicherten oder übertragenen Datensätzen wieder.

c) Eine Namensänderung der Hebamme (z.B. durch Heirat), erfordert einen neuen Lizenzcode. Dieser wird vom Softwarebüro Zimmermann kostenfrei ausgestellt, sofern der Vertrag mit der Hebamme noch läuft (Software-Wartung, Miete) oder seit der Auslieferung im Fall des Kaufes nicht mehr als 2 Jahre vergangen sind.

d) Für die Software dakotale gelten vorrangig folgende Bedingungen: Der Hebamme wird eine Einzelbenutzerlizenz eingeräumt, welche ein einfaches Nutzungsrecht umfasst. Dieses Recht besteht darin, die Software in Verbindung mit einem auf eine bestimmte Betriebsnummer, ein bestimmtes Institutionskennzeichen oder ein entsprechendes Identifizierungsmerkmal ausgestellten Zertifikat zu nutzen. Die Nutzung derselben Programmkopie in Verbindung mit einem Zertifikat, das auf ein weiteres Identifizierungsmerkmal ausgestellt wurde, ist nicht zulässig. Eine weitergehende Nutzung oder Verwertung des Urheberrechts durch die Hebamme ist nicht gestattet. Mit Ausnahme einer gesetzlich zwingend erlaubten Sicherungskopie darf die Hebamme keine eigenen Vervielfältigungen vornehmen.

3. Hotline, Updates und Haftung

a) Die Hotline des Softwarebüro Zimmermann ist in aller Regel an Arbeitstagen von 9 bis 17 Uhr besetzt. Arbeitstage sind Wochentage von Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Standort Karlsruhe sowie dem 24. und 31.12.

b) Das Softwarebüro Zimmermann ist im Fall von Mängeln der gelieferten Software zur Nacherfüllung durch Updates berechtigt, die in aller Regel online zur Verfügung gestellt werden.

c) Bei mietvertraglichen Leistungen (HebRech Software Mietvertrag, Online-Datensicherung) wird die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ausgeschlossen.

d) Das Softwarebüro Zimmermann haftet auf Schadensersatz, unabhängig vom Rechtsgrund, nur bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise. Die Haftung ist beschränkt auf den typischen Schaden, mit dessen Entstehung das Softwarebüro Zimmermann bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden sowie für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

e) Die Haftung bei Gewährung einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

4. Zahlungsbedingungen

a) Das Softwarebüro Zimmermann hat das Recht, von der Hebamme Vorauskasse zu verlangen.

b) Erteilt die Hebamme eine Einzugsermächtigung und wird diese vom Softwarebüro Zimmermann akzeptiert, entstehen für nicht durchführbare Einzüge Bankgebühren, welche der Hebamme weiter belastet werden, sowie
Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils 7,50 Euro.

c) Bei Zahlungsverzug der Hebamme wird für jede Mahnung einer fälligen Rechnung eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 5,00 Euro erhoben.

5. AGB und Preisänderungen bei Laufzeitverträgen

a) Zu den Laufzeitverträgen zählen alle Verträge, die nicht mit einer einmaligen Leistung (Lieferung, Herunterladen, Seminar) erfüllt sind. Zu den Laufzeitverträgen gehören damit insbesondere der HebRech Software Mietvertrag sowie das Wartungs-Abo (Software-Wartung, Daten-VersandServices, Express-ZahlungsService und Wartung von dakotale).

b) Das Softwarebüro Zimmermann behält sich vor, diese AGB nach folgendem Verfahren zu ändern. Der Hebamme wird die Änderung mindestens zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten in Textform (per Post, Fax, E-Mail oder deutlichem Hinweis in einem Update) mitgeteilt. Ist die Hebamme mit der AGB-Änderung nicht einverstanden, kann sie die vertraglichen Leistungen mit einer Frist von einem Monat zum Außerkrafttreten der alten AGB abbestellen, beim Mietvertrag mit einer Frist von 10 Tagen, beim Wartungs-Abo mit einer Frist von einem Monat.

c) Das Softwarebüro Zimmermann behält sich zudem Änderungen der Preise und Gebühren vor. Der Hebamme wird eine entsprechende Erhöhung mindestens zwei Monate vor Beginn der Abrechnungsperiode, ab welcher die erhöhten Preise gelten, in Textform mitgeteilt. Die Hebamme kann die vertraglichen Leistungen dann zum Ende der vorhergehenden Abrechnungsperiode abbestellen, beim Mietvertrag mit einer Frist von 10 Tagen, beim Wartungs-Abo mit einer Frist von einem Monat. Die Abrechnungsperiode ergibt sich aus dem jeweiligen Bestellformular. Für das Wartungs-Abo ist die Abrechnungsperiode das Kalenderjahr, für den Mietvertrag der Kalendermonat.

6. Schlussbestimmungen

a) Abweichungen von diesen AGB oder den Bestellformularen sowie deren Ergänzung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Eine Ausnahme gilt für die AGB- und Preisänderung nach Punkt 5; diese Änderungen können durch das Softwarebüro Zimmermann auch elektronisch durchgeführt werden.

b) Sonstige rechtsverbindliche Korrespondenz des Softwarebüro Zimmermann oder der Hebamme hat in Textform (per Post, Fax oder E-Mail) zu erfolgen. Das Softwarebüro Zimmermann kann von der Hebamme im Einzelfall eine schriftliche Bestätigung verlangen.

c) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten ist Karlsruhe. Das Softwarebüro Zimmermann ist berechtigt, Ansprüche auch am Sitz der Hebamme oder bei jedem anderen gesetzlich zuständigen Gericht geltend zu machen.

Stand November 2010