Kassengebühren

Bis zum 31. Juli 2007 galt die vom Gesetzgeber geregelte Kassen-Gebührenverordnung (Hebammen-Gebührenverordnung oder HebGV). Änderungen an der HebGV wurden jeweils im Gesetzblatt veröffentlicht.

Zum 1. August 2007 wurden die Hebammen in die Selbstverwaltung entlassen. Seitdem handeln die Hebammenverbände die Gebühren mit den Kassen aus und halten sie in einem Gebührenvertrag fest.

Am 1. Januar 2010 trat ein neuer Gebührenvertrag in Kraft. Dabei blieb der Hauptvertrag vom 1. August 2007 unverändert, geändert wurde die Anlage 1 mit den Gebühren und den Versichertenbestätigungen.

Am 1. Juli 2010 trat der aktuelle Gebührenvertrag in Kraft. Er unterscheidet sich von seinem Vorgänger durch eine neue Anlage 1 mit den Gebühren.