Am 1. Januar 2010 trat ein neuer Gebührenvertrag in Kraft. Dabei blieb der Hauptvertrag unverändert, geändert wurde die Anlage 1 mit den Gebühren und den Versichertenbestätigungen. Die wesentlichen Eckdaten des ursprünglichen Hauptvertrages finden Sie hier.
Hier die Neuerungen in Kurzform:
1. Die Gebührenziffern sind jetzt 4-stellig. Dabei sind die ersten drei Ziffern weitgehend unverändert geblieben. Es wurde eine vierte Ziffer angehängt, die eine strukturelle Bedeutung hat:
Endziffer 0: für ambulante Leistungen außerhalb des Krankenhauses,
Endziffer 1: für Leistungen im Krankenhaus von Beleghebammen im Schichtdienst,
Endziffer 2: für Leistungen im Krankenhaus von Beleghebammen mit 1:1- Betreuung.
Die meisten Leistungen haben daher zwei oder drei unterschiedliche Gebührenziffern, die sich durch die Endziffern unterscheiden. Bei der Abrechnung ist auf die zutreffende Endziffer zu achten.
2. Die Wochenbettbesuche innerhalb der ersten zehn Tage wurden kontingentiert. In diesem Zeitraum sind insgesamt 20 Besuche oder Beratungen abrechenbar. Dieses Kontingent reduziert sich um jeweils zwei Leistungen pro vollendetem Tag des stationären Aufenthalts der Versicherten. So entfällt die Problematik mit der Parallelabrechnung von telefonischen Beratungen und Besuchen.
3. Es wurde klargestellt, dass verschiedene Vorsorgeleistungen am selben Tag abrechenbar sind, sofern sie nicht in zeitlichem Zusammenhang stehen. Zusätzlich ist die Abrechnung in einem solchen Fall zu begründen und die Uhrzeit anzugeben (Betrifft: Beratung, Vorsorge, Vorgespräch, CTG und Hilfe bei Beschwerden und Einzel-Geburtsvorbereitung).
4. Die Beratung bei Stillschwierigkeiten wurde neu formuliert und ist nun flexibler. Zudem gibt es einen Zwillingszuschlag.
5. Das erste Vorgespräch darf jetzt 90 Minuten dauern und darf zusammen mit der Vorsorgeuntersuchung abgerechnet werden.
6. Der späteste Beginn der Rückbildungsgymnastik ist nicht mehr festgelegt. Es bleibt nur bei der Begrenzung, dass die Rückbildungsgymnastik bis zum Ende des neunten Monats abgeschlossen sein muss.
7. Die Einzel- Geburtsvorbereitung wird nicht mehr in 'angefangenen' Zeiteinheiten abgerechnet, sondern in Unterrichtseinheiten à 30 Minuten.
8. Die Formulare für die Versichertenbestätigung wurden angepasst.
Bei dieser Zusammenfassung handelt es sich um eine Kurzfassung. Wir empfehlen jeder Hebamme die Lektüre des kompletten Vertrags. Den Vertragstext finden Sie als PDF-Datei online auf unserer Homepage.
Übergangszeit:
1. Leistungen, die bis einschließlich 31. Dezember 2009 vollendet werden, sind mit der bisherigen Vergütungsvereinbarung abzurechnen. Ab diesem Zeitpunkt sind Leistungen mit der neuen Vergütungsvereinbarung abzurechnen.
2. Um allen Beteiligten ausreichend Zeit für die Umstellung einzuräumen, können Leistungen nach dem neuen Vertrag frühestens ab 1. Februar 2010 zur Abrechnung eingereicht werden. Möchten Sie dennoch Januar-Leistungen bereits im Januar in Rechnung stellen, können nur die alten Gebühren angesetzt werden. Die Differenz kann nachträglich nicht erstattet werden.
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